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Ausbildung

Akademie für Physiotherapie am LKH Stolzalpe

Praxis

  • Institut für Sport und Physiotherapie
    in Wiener Neustadt
  • Willhelminenspittal
    in Wien
  • Institut für Physiotherapie
    Dr. Schiefer in Tamsweg

Therapieangebot

  • Manuelle Therapie
  • Bewegungstherapie
  • Heilgymnastik
  • Rehabilitation nach Verletzungen und Operationen
  • Kinesio-Taping
  • Triggerpunkt Therapie
  • Atemtherapie

Bewilligung

  • Ihre Verordnung muss vor Behandlungsbeginn von der Krankenkasse bewilligt werden, damit Sie im Anschluss an die Therapieserie mit dem zuständigen Versicherungsträger rückverrechnet werden kann.

  • Wenn Sie sich einfach mal was Gutes tun wollen oder sich für eine präventive therapeutische Behandlung entscheiden, ist dies ohne ärztliche Verordung möglich. In diesem Fall übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten.

Verordnung

Eine ärztliche Verordnung ist in Österreich Grundvorrassetzung für eine rehabilitative physiotherapeutische Behandlung, diese muss folgende Informationen enthalten: 

  • Diagnose
  • indizierte Therapie
  • Anzahl der Behandlungen

Ausgestellt werden kann sie durch einen Facharzt, Ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens.

Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt in der Regel am Ende der Behandlungsserie. Sie bekommen von mir eine Rechnung mit allen für die Krankenkasse relevanten Unterlagen, welche Sie nach Bezahlung bei Ihrem Sozialversicherungsträger einreichen.
Für genaue Auskünfte über die Kostenrückerstattung wenden Sie sich an die zuständige Abteilung Ihrer Sozialversicherung. 

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